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Demokratie, Grund- und Freiheitsrechte

Demokratieverständnis und politische Kultur

Wir sind davon überzeugt, dass die Demokratie die beste Staatsform ist. Demokratie bedeutet, Souveränität der Bevölkerung und geht davon aus, dass diese in der Gemeinschaft die besten Entscheidungen für den Staat trifft. Je mehr Meinungen und Aspekte miteinbezogen werden, desto besser und tragfähiger sind die Entscheidungen.

Im Hinblick auf unser politisches Auftreten und Handeln sprechen wir uns für eine Kultur des gegenseitigen Respekts aus, weil wir überzeugt sind, dass nur diese zum Erhalt einer ‚gesunden‘ Demokratie beitragen kann. Die uneingeschränkte Einhaltung der Grund- und Menschenrechte ist für uns ein zentrales Anliegen.

Bewusstes, unsachliches Schlechtreden und Abwerten politischer Mitbewerber zum Zweck der eigenen Profilierung lehnen wir ab. Dissens und verschiedene Interessenslagen liegen in der Natur politischen Handelns. Kritik und unterschiedliche Meinungen sind notwendig, müssen möglich sein und haben sachlich zu bleiben. Parteipolitisch motivierte Fundamentalopposition empfinden wir als destruktiv und undemokratisch. Ideen jeder demokratisch legitimierten Partei sind einem konstruktiven Diskurs zu unterziehen, denn Demokratie ist ein Wettstreit um die besten Ideen. Unser Motto „Demokratie aushalten„!

Umfrage in Österreich zur Zufriedenheit mit der Demokratie 2023

Den Ergebnissen einer Umfrage in Österreich zufolge hat die Zufriedenheit über die Art, wie Demokratie gelebt wird, über die vergangenen 10 Jahre tendenziell abgenommen, die Unzufriedenheit entsprechend zugenommen. Die entsprechenden Werte aus dem zweiten Halbjahr 2023 sollten zu denken geben, bereits beinahe 2 von 5 Menschen sind prinzipiell nicht zufrieden. Nur im zweiten Halbjahr 2015 waren diese Werte noch bedenklicher.

https://de.statista.com/statistik/daten/studie/285282/umfrage/umfrage-in-oesterreich-zur-zufriedenheit-mit-der-demokratie

Veröffentlicht von Statista Research Department, 09.01.2024

Grund- und Freiheitsrechte

Grund- und Freiheitsrechte sind Abwehrrechte gegen den Staat – bilden aber auch das Fundament unserer Verfassung.

Unserer Ansicht nach ist der Schutz individueller Rechte der einzig legitime Zweck eines Staates, daher kann einzig dieser Schutz als Begründung für die Gesetzgebung dienen: Alle Gesetze müssen auf individuellen Rechten basieren und auf ihren Schutz abzielen. Staatliches Handeln darf niemals Selbstzweck sein. Das bedeutet beispielsweise, dass der Staat sowohl Sicherheit also auch Freiheit gewährleisten muss und dafür Sorge tragen, dass diesbezügliche eine Balance besteht. Ohne Sicherheit gibt es keine Freiheit – und ohne Freiheit ist die Sicherheit wertlos. Der Staat ist immer dann gefordert, wenn in die Freiheitsrechte anderer eingegriffen wird, oder wenn ein großes Machtungleichgewicht besteht. Dann ist er verpflichtet, ausgleichende Regelungen zu schaffen, um das gute Zusammenleben abzusichern. Hier sehen wir unsere Aufgabe. Wenn beispielsweise große Konzernstrukturen zu viel Macht und Einfluss gewinnen, sind hier Regelungen zu treffen, um die Rechte der schwächeren Marktteilnehmer oder Konsumenten zu schützen. Andererseits muss große Zurückhaltung geboten sein bei Regelungen, die das Privatleben der Menschen betreffen. All das dient dem Schutz der Grund- und Freiheitsrechte jedes Einzelnen.