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Frieden, Neutralität und Sicherheit

Sicherheit“ ist ein Thema, das die Menschen in Österreich heute mehr denn je beschäftigt. Multiple aufeinander folgende bzw. einander überschneidende Krisen der letzten Jahre bis heute (Covid-19, Ukraine, Klima, Blackout-Gefahr …) haben das Unsicherheitsgefühl von uns Menschen vergrößert. Anstatt sich nach Jahrzehnten der Prosperität in einem – dem Vernehmen nach – wohlhabendsten Länder der Welt, dem Wachstum und der Entwicklung zu widmen, sieht sich eine Mehrheit der Menschen in Österreich damit konfrontiert, wenigstens die Herausforderungen basaler Sicherheits- und Überlebensbedürfnisse meistern zu können. Vielfache Ängste sind die Folge dieser Situation. Wir sehen es als eine unserer größten Herausforderungen und Aufgaben, den Menschen in Österreich Ängste zu nehmen und Sicherheit zu vermitteln. Neben Leidenschaft leiten uns dabei auch Verantwortungsgefühl und Augenmaß, wenn wir uns der beiden Aspekte der äußeren und inneren Sicherheit annehmen:

a) Äußere Sicherheit

Alle Maßnahmen, die den Schutz Österreichs nach Außen und Innen sicherstellen sollen, müssen den Anforderungen der Satzung der Vereinten Nationen, des Völkerrechts, der österreichischen Verfassung und der Menschenrechte genügen. Österreich definiert sich als ein „immerwährend neutraler Staat“, wobei das Neutralitätsgesetz, als eine der beiden verfassungsrechtlichen Grundlagen der österreichischen Neutralität, diese als militärische Neutralität festlegt. Die zweite Grundlage ist der Art. 23j B-VG, der den Rahmen festlegt, innerhalb dessen Österreich als neutraler Staat an der „Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik“ („GSVP“) mitwirken kann. Die österreichische Neutralität ist eine wehrhafte, das bedeutet letztlich auch die Verpflichtung dazu, ein einsatzfähiges und schlagkräftiges Bundesheer aufzustellen und zu unterhalten.

Der gegenwärtige Konflikt in der Ukraine zeigt deutlich, dass Neutralität zeitgemäß ist, mehr noch:

Neutralität schützt!

Es gibt guten Grund dazu anzunehmen, dass eine Neutralitätserklärung der Ukraine diesen Konflikt verhindert hätte. Neben der überwältigenden Unterstützung der österreichischen Bevölkerung für die Neutralität bietet diese nicht nur wichtige außenpolitische Gestaltungschancen für Österreich, sondern kann darüber hinaus verhindern, als Mitglied eines Militärbündnisses wie der NATO, in deren Konflikte hineingezogen und zur Zielscheibe zu werden. Neutralität kann als Sicherheitsgarantie verstanden werden, Bündnisse zeigen hingegen einen eskalierenden Effekt, je stärker die Bündnisverpflichtungen, desto größer die Kriegsgefahr und die Einschränkung diplomatischer Fähigkeiten.

Forderungen für die Zukunft:

·Stärkung der österreichischen Neutralität, auch durch eine aktive, konsequente und glaubwürdige Neutralitätspolitik (z. B. Hilfe bei Konfliktbearbeitung anderer Staaten, Streitbeilegung, Vermittlung, Entspannung, „neutraler Ort“ für Begegnungen und Verhandlungen, humanitäre Hilfe etc.).

· Aufrechterhaltung des Einstimmigkeitsprinzips in der zweiten und dritten Säule der EU.

·Aufbau des österreichischen Bundesheeres zu einem verteidigungs- und außenpolitischen Tool, das glaubwürdig dazu in der Lage ist, die Neutralität Österreichs mit allen zu Gebote stehenden Mitteln aufrechtzuerhalten und zu verteidigen, ebenso wie dessen Kapazitäten für die Katastrophenhilfe. Konzentration des österreichischen Bundesheers auf seine Kernaufgabe, die militärische Landesverteidigung und Abbau der „Hilfs-Polizisten-Assistenzleistungen“ im Inneren, die sowohl Ausbildung als auch Dienstbetrieb nachhaltig behindern.

·Erarbeitung einer umfassenden, auf der Neutralität Österreichs aufbauenden österreichischen Sicherheitsstrategie unter besonderer Berücksichtigung der umfassenden Landesverteidigung.

· „Wiederbelebung“, Förderung und Nutzung von internationalen Organisationen wie der OSZE als Plattform für Friedenskonferenzen und einer Plattform für den Aufbau einer nachhaltigen, stabilen und friedlichen zukünftigen Friedensarchitektur.

b) Innere Sicherheit

Tausende Polizistinnen und Polizisten leisten an der Basis tagtäglich korrekt und mit hoher Einsatzbereitschaft ihren oft sehr schwierigen und herausfordernden Dienst an den Menschen dieses Landes. Darüber soll aber nicht vergessen werden, dass die Sicherheitskräfte gerade in einem liberalen Rechtsstaat nur in einem engen rechtsstaatlichen Korsett operieren dürften. In einem solchen Staat ist für die Bevölkerung alles erlaubt, was nicht ausdrücklich verboten ist. Bürokratischen Systemen wohnt aber die Tendenz inne, ihre Befugnisse und Gewalten ständig und beharrlich auszuweiten und letztlich in alle möglichen Bereiche gesellschaftlichen und privaten Lebens regulierend einzudringen – wenn auch vielleicht mit den besten Absichten. Polizei- und Bürgerrechte sind kommunizierende Gefäße, ein moderner liberaler Rechtsstaat zeichnet sich u. a. dadurch aus, dass seine Bürger- und Freiheitsrechte jene der Sicherheitskräfte bei weitem überragen. Vielmehr hat ein moderner liberaler Rechtsstaat seine Gewaltunterworfenen auch vor eben diesem Staat zu schützen.

Die letzten Jahrzehnte waren auch in Österreich gekennzeichnet von einem gefährlichen Abbau liberaler Bürgerrechte im Gegensatz zur massiven Zunahme der Befugnisse von Sicherheitskräften. Neue Bedrohungen der inneren Sicherheit wie Cyber-Angriffe oder terroristische Bedrohungen stellen sicherlich eine Herausforderung für die Sicherheitskräfte dar. Im Bemühen um die Bewältigung dieser Herausforderung scheinen diese Sicherheitsdienste aber keine Abwägung von Rechtsgütern vorzunehmen, sondern verlangen eine extensive Ausweitung ihrer Befugnisse (aktuelles Beispiel: das „going dark“ Szenario), welche ihnen letztlich z. B. auch ungebremste Massenüberwachung ermöglichen soll, obwohl kein noch so starker Polizeistaat in der Lage ist, Verbrechen zu verhindern.

Eine weitere Herausforderung für eine effektive Arbeit der Sicherheitsdienste im Innenministerium stellen fehlende „checks & balances“ und damit die zunehmende Aushöhlung der Rechtsstaatlichkeit durch die Fusionierung verschiedener, vorher getrennter, Sicherheitsdienste dar. Zudem wurden die Sicherheitsbehörden mit dem Wachkörper Bundespolizei zusammengelegt und erhebliche Kompetenzen im Innenministerium gebündelt, auch polizeiliche Parallelstrukturen aufgebaut.

Forderungen für die Zukunft:

·Alle rechtlichen Maßnahmen im Bereich der inneren Sicherheit haben sich streng am Primat der verfassungsmäßig garantierten Grund- und Freiheitsrechte zu orientieren. Der Staat darf in diese Rechte nur im unbedingt notwendigen Ausmaß eingreifen. Dem ist auch bei der Ausarbeitung einschlägiger legistischer Maßnahmen auf EU- und internationaler Ebene Rechnung zu tragen.

  • Die Etablierung eines Systems der „checks & balances“ in der Organisationsstruktur der Polizei über eine Trennung der Polizeibehörden vom Polizeiwachkörper.
  • Die Trennung von Nachrichtendienst und Staatsschutz.
  • Die Stärkung der Polizeiinspektionen als „Basis-Sicherheits-Inseln“.
  • Die Schaffung einer parlamentarischen Kontrollinstanz über die Polizei, analog der parlamentarischen Bundesheerbeschwerdekommission.