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Regelungen für Spenden

Spenden über € 165,– sind unter Angabe der Spenderin oder des Spenders vierteljährlich dem Rechnungshof zu melden.

Spenden über € 540,– werden unter Angabe des Namens und der PLZ der Spenderin oder des Spenders vom Rechnungshof veröffentlicht.

Pro Kalenderjahr dürfen von jeder Spenderin oder jedem Spender (in Summe an Bundes-, Landes- und Bezirksorganisationen) maximal € 9.285,– (2024) gespendet werden. Das gilt auch für sämtliche Sachspenden. Für neu antretende Parteien – wie die Liste Madeleine Petrovic – gilt die 5-fache Höchstgrenze, daher € 46.425,–.

Von ausländischen, natürlichen oder juristischen Personen, sowie juristischen Personen mit ausländischem wirtschaftlichem Eigentümer sind Spenden bis € 540,– zulässig. Für EU-Bürgerinnen und EU-Bürger mit Wohnsitz in Österreich gelten die gleichen Regeln wie für Österreicherinnen und Österreicher.

Zwischen dem Stichtag einer Nationalratswahl und dem jeweiligen Wahltag müssen Spenden über € 2.500,– unverzüglich an den Rechnungshof gemeldet werden. Diese werden unter Angabe des Namens veröffentlicht.

Die jährliche Spendenobergrenze beträgt € 750.000,– , bei neu antretenden Parteien beträgt sie € 1.500.000,–.

Rechtsquelle: Parteiengesetz