Regelungen für Spenden
Spenden über € 165,– sind unter Angabe der Spenderin oder des Spenders vierteljährlich dem Rechnungshof zu melden.
Spenden über € 540,– werden unter Angabe des Namens und der PLZ der Spenderin oder des Spenders vom Rechnungshof veröffentlicht.
Pro Kalenderjahr dürfen von jeder Spenderin oder jedem Spender (in Summe an Bundes-, Landes- und Bezirksorganisationen) maximal € 9.285,– (2024) gespendet werden. Das gilt auch für sämtliche Sachspenden. Für neu antretende Parteien – wie die Liste Madeleine Petrovic – gilt die 5-fache Höchstgrenze, daher € 46.425,–.
Von ausländischen, natürlichen oder juristischen Personen, sowie juristischen Personen mit ausländischem wirtschaftlichem Eigentümer sind Spenden bis € 540,– zulässig. Für EU-Bürgerinnen und EU-Bürger mit Wohnsitz in Österreich gelten die gleichen Regeln wie für Österreicherinnen und Österreicher.
Zwischen dem Stichtag einer Nationalratswahl und dem jeweiligen Wahltag müssen Spenden über € 2.500,– unverzüglich an den Rechnungshof gemeldet werden. Diese werden unter Angabe des Namens veröffentlicht.
Die jährliche Spendenobergrenze beträgt € 750.000,– , bei neu antretenden Parteien beträgt sie € 1.500.000,–.
Rechtsquelle: Parteiengesetz