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ID Austria

Neben den Vorteilen der ID Austria, die allgemein bekannt sind, sind folgende Hintergründe wissenswert und können zur persönlichen Abwägung hilfreich sein.

Die Entscheidung zum Risiko darf nicht erzwungen sein

Sowohl vom Finanzminister Magnus Brunner als auch von den DigitalisierungsstaatskretärInnen der letzten Jahre (Florian Tursky und Claudia Plakolm) – alle ÖVP – wurde die Nutzung der ID Austria wiederholt als sinnvoll, aber garantiert freiwillig angepriesen. Im krassen Gegensatz zu diesen Versprechen ist sie in vielen Bereichen in Österreich inzwischen alternativlos und erzwungen! Menschen, die nicht dazu bereit sind, einer zentralen digitalen ID zuzustimmen oder wegen nötiger neuer Geräte Geld zu investieren, können in vielen Bereichen ihrem Beruf nicht mehr nachgehen, erleiden gravierende finanzielle Verluste bis hin zur Existenzgefährdung oder sind beruflichen Einschränkungen unterworfen. Zwischen dem privaten und dem beruflichen Ich wird dabei nicht unterschieden.

Ein Überblick über die Situation im ersten Halbjahr nach Einführung der ID Austria:

Für die eIDAS, die europäische digitale Identität, die ab 2026 gelten wird, hat die Datenschutz-NGO epicenter.works gemeinsam mit anderen europäischen Datenschützern erreicht, dass : „der Zugang zu öffentlichen und privaten Dienstleistungen, der Zugang zum Arbeitsmarkt und die unternehmerische Freiheit für natürliche und juristische Personen, die die Wallet nicht nutzen, in keiner Weise eingeschränkt oder benachteiligt werden dürfen.“ Dies soll einklagbar sein.
Das Gute, das Schlechte & das Hässliche der eIDAS-Verordnung

Der Staat darf auch über Dritte keinen Druck ausüben

Da die Grundrechte im engeren Sinn nur gegenüber Körperschaften des öffentlichen Rechts gelten, sind sie schwerlich gegenüber anderen Einrichtungen einklagbar. Diese rechtliche Grauzone wird beispielshalber bezüglich „ID Austria“ derzeit von Seiten des Finanzministeriums, des Wirtschaftsministeriums oder von Seiten der niederösterreichischen Landesregierung – alle unter Leitung der ÖVP – ausgenützt, um über viele staatsnahe Einrichtungen die Nützung der ID Austria zu erzwingen.

Dies trifft zumindest schon auf diese Einrichtungen zu: Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK), Unternehmensserviceportal (USP), Sozialversicherungen, Agrar Markt Austria (AMA), Bezirksbauernkammern, Organisation der Wirtschaftsprüfer, Bundesfinanzierungsagentur, Bildungsdirektion, Landesgesundheitsagentur (LGA).

Kurz vor der zwingenden Einführung stehen die Schulen – unter der Leitung des Unterrichtsministeriums, ÖVP.

Wenn das Schule macht, dann können bald alle Einrichtungen, Firmen etc, die Gutachten, Zertifikate, Gütesiegel etc. ausstellen, durch Diskriminierungen bis hin zu Schritten, die Existenzen gefährden, Druck Richtung digitaler Abwicklung ausüben.

Aufgrund dieser Entwicklungen wäre es notwendig, eine Drittwirkung der Grundrechte gesetzlich zu verankern!

Qualität muss Vorrang vor Schnelligkeit haben

Für viele Menschen erfolgt der immer umfassendere Einsatz digitaler Anwendungen, wie eben auch einer digitalen ID, zu schnell. Der richtige Umgang mit den neuen Technologien muss erlernt werden. Auch das Abwägen von Nützlichkeit und Sinnhaftigkeit muss ausführlich im gemeinsamen Austausch erlernt und eingeübt werden. Ohne diese Lernphase wächst die Gefahr von Fehlern und Missbrauch und somit für massiven Schaden.

Ein Schaden für den einzelnen Menschen, der dem überhasteten Einsatz digitaler Anwendungen geschuldet ist, ist letztlich auch ein Schaden für die Wirtschaft – so unsere Überzeugung.

Wir nennen hier ein paar aktuelle Problemfelder, die vor einem breiten Einsatz behoben werden müssen:

Auch der eng mit der ID Austria verbundene Ausbau der europäischen eID lässt Sorgfalt vermissen. Es handelt sich immerhin um ein System, das die sensibelsten Daten der Europäer:innen verarbeiten wird.
Wir schlagen Alarm – Schwere Mängel bei der europäischen eID-Implementierung (epicenter.works)