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Konzept zur Verbesserung der Migrations- und Asylpolitik

Zuwanderung mit Vernunft, Realismus und Menschlichkeit begegnen

Ziel des Konzepts ist, die Migration wieder in geordnete Bahnen zu lenken und eine Überforderung des Systems zu vermeiden. Zudem werden umfassende Maßnahmen im Bereich der Integration gefordert, um den derzeitigen negativen Entwicklungen entgegenzutreten.

Das soll erreicht werden durch die klare Trennung von Asyl und regulärer Migration und der Umstellung auf ein Botschaftsasylsystem mit der Abwicklung der Anträge in bzw. nahe der Herkunftsländer. Dadurch wird das Asylsystem in Österreich erheblich entlastet, Asylberechtigte können nach Abwicklung des Verfahrens sicher einreisen und ab Tag 1 arbeiten. Andere kommen über den Titel des Asyls gar nicht nach Österreich.

Ausgleichend werden Reformen im regulären Migrationssystem gefordert, wie eine Verbesserung der Rot-Weiß-Rot-Karte und ein niederschwelliges Arbeitsvisum, das eben angepasst an die Bedürfnisse Österreichs auch Arbeitsmigranten, die zuvor den Asylweg gewählt hätten, eine Alternative in der regulären Migration bietet.

Auch die Vermeidung von Fluchtursachen steht im Zentrum, denn die EU-Wirtschaftsverträge und einige Sanktionen tragen erheblich zur Entstehung der Fluchtbewegungen bei. Für Österreich und für die EU muss es oberste Priorität sein, (hausgemachte) Flüchtlingsströme zu verhindern.

Gleichzeitig braucht es einen guten Umgang mit denjenigen, die bereits im Land sind. Die aktuell gelebte Praxis, es denjenigen so schwer wie möglich zu machen, sie durch Arbeitsverbote zum Nichtstun zu verurteilen und teils jahrelang in Asylquartieren regelrecht zu „verwahren“, um Abschreckungssignale zu senden, muss aufhören. Jegliche Motivation, sich in Österreich zu integrieren geht dadurch verloren. Zudem trägt auch diese Praxis zu Radikalisierungstendenzen bei.

1. Bekämpfung der Fluchtursachen

Unsere Erfahrung ist: Die meisten Menschen bleiben lieber in ihrem Kulturkreis, wenn sie die Möglichkeit dazu haben. Zu viel irreguläre Migration führt im Land zu sozialen Verwerfungen. Daher muss es das oberste Gebot sein – insbesondere auch in der EU – die Entstehung von Fluchtursachen zu verhindern und die Entwicklung der Wirtschaft und der Sicherheitslage in diesen Ländern zu begünstigen. Die EU hat diesbezüglich viele Möglichkeiten, aber auch wir können viel tun – als Österreich.

  • Sanktionspolitik: Einige Herkunftsländer sind aktuell durch die EU und auch Österreich sanktioniert. Viele Sanktionen treffen in erster Linie die Bevölkerung, verschlechtern die Lebensumstände und führen zu Fluchtbewegungen. Daher gehören Sanktionen, die in erster Linie die breite Bevölkerung treffen, umgehend aufgehoben.
  • Vertragsgestaltung: Die EU muss wirtschaftliche Verträge mit Drittstaaten so gestalten, dass die lokale Wirtschaft gestärkt und nicht geschwächt wird. Knebelverträge, die Migrationsbewegungen auslösen und fördern, gehören angepasst bzw. aufgehoben. Vieles in dem Bereich unterliegt der Einstimmigkeit – Österreich hat also ein de facto Vetorecht, das genutzt werden sollte.
  • Finanzierung internationaler Hilfsprogramme: Sicherstellung einer ausreichenden Finanzierung von Programmen wie dem World Food Program, um Fluchtursachen zu minimieren. Fehler wie das Defunding im Jahr 2022, das zu einer Fluchtbewegung führte, dürfen nicht wiederholt und müssen aufgearbeitet werden.
  • Remittances (Überweisungen ins Heimatland): Der Großteil der Überweisungen ins Heimatland wird aus legalem Einkommen der Flüchtlinge oder Migranten getätigt. Für die immer wieder verbreitete Behauptung, die Grundversorgung im Asylverfahren würde dafür verwendet werden, gibt es keine seriösen Belege. Es wäre auch unrealistisch, denn das Taschengeld beträgt seit Jahrzehnten unverändert lediglich 40 EUR im Monat. Remittances leisten einen wichtigen Beitrag zur Entwicklungshilfe, denn sie kommen direkt den betroffenen Familien zugute und verhindern weitere Fluchtbewegungen. Armut schafft Migration. Solche Rücküberweisungen sind also als wichtiges Mittel zur Armutsbekämpfung und Entwicklungsförderung in den Ländern zu verstehen.
    Sie unterstützen die lokale Wirtschaft und stehen laut OECD in ihrer Beitragsleistung noch vor der Entwicklungshilfe oder den ausländischen Direktinvestitionen. Das Unterbinden oder Erschweren ist kontraproduktiv, im Gegenteil man sollte dies gezielt fördern.

2. Asylanträge vor Ort (Botschaften)

Asylanträge können vor Ort, in den Heimatländern bzw. angrenzenden Ländern am besten abgewickelt werden, da die Prüfung der Fluchtgründe dort deutlich einfacher und effizienter erfolgen kann. Zudem wird das Schleppergeschäft dadurch ausgehebelt, und gefährliche Fluchtrouten bleiben den Betroffenen erspart.

  • Trennung von Asyl und Migration: Die Bereiche Asyl und Migration werden aktuell weitgehend vermischt. Hier braucht es wieder eine klare Trennung. Für Migration aus wirtschaftlichen Gründen soll es reguläre Arbeitsvisa geben, die kontrolliert vergeben werden und die Bedürfnisse der österreichischen Wirtschaft berücksichtigen. Beide Anträge sind bei den Botschaften vor Ort zu stellen.
  • Dezentralisierung der Asylanträge: Einführung der Antragstellung in Botschaften oder in der Umgebung der Herkunftsländer. Idealerweise EU-weit umgesetzt bei gleichzeitiger Forcierung des Resettlement-Programms.
  • Effizientere Überprüfung: Fluchtgründe können im Herkunftsland bzw. in der Region schneller und besser überprüft werden. Die finanziellen Mittel und Ressourcen müssen entsprechend umgeschichtet werden. Dies würde auch das Schleppersystem schwächen, Tragödien auf den Fluchtrouten eindämmen und für Asylberechtigte eine sichere Einreise ermöglichen.
  • Qualitätsstandards: Sicherstellung, dass die Asylverfahren vor Ort den hohen Qualitäts- und Rechtsschutzstandards Österreichs entsprechen.
  • Qualität vor Quantität: Wer vor Verfolgung flieht, soll Schutz bekommen. Gleichzeitig hat Österreich nicht die Kapazität, alle aufzunehmen. Gerade wenn eine Vielzahl an Asylwerbern ins Land kommt, belastet das die Versorgung und Infrastruktur. Daher müssen hier auch die Grenzen des Machbaren respektiert werden. Eine Verpflichtung zur Aufnahme besteht laut den Regelungen im Asylrecht nicht mehr, wenn es die Strukturen im Land zu sehr belastet werden. Österreich sollte einen fairen und proportionalen Beitrag leisten.

3. Verbesserung des österreichischen Asylsystems für alle, die bereits hier sind

  • Menschenwürdige Behandlung: Asylwerber müssen menschenwürdig behandelt werden, ohne systematische Hürden, die ihnen, insbesondere wenn sie aus rechtlichen und faktischen Gründen nicht in ihr Heimatland rückgeführt werden können, was auf eine relevante Anzahl zutrifft, ihre Integration erschweren. Aktuell ist das System so ausgerichtet, um es ihnen so schwer wie möglich zu machen, um Pull-Faktoren zu minimieren. Das ist Absicht, um Abschreckungssignale zu setzen. Diese Politik führt aber im Inland zu erheblichen Problemen. Die Begrenzung der Migration kann nicht durch Einschränkungen der Lebenschancen sowie der wirtschaftlichen Produktivität, also durch Schikanen erfolgen, die Betroffene in Aggression und Kriminalität drängen. Diskriminierung führt zur Polarisierung und zur Radikalisierung in Parallelgesellschaften.
  • Schneller Zugang zum Arbeitsmarkt:
    Asylwerber müssen echte Chancen und Zugang zum Arbeitsmarkt (nach 4-6 Monaten) einschließlich relevanter Ausbildung erhalten, um so rasch wie möglich selbsterhaltungsfähig zu sein und in Würde ihren Beitrag für die Gesellschaft leisten zu können.
    Zur Tatenlosigkeit verdammt zu sein ist nicht nur entwürdigend, sondern bedeutet auch für (psychische) Krankheiten anfällig zu sein und potenziell langfristig dem Sozialsystem zur Last zu fallen.
  • Deutschkurse bis B2-Niveau: Neben der Arbeit sind Sprachkenntnisse ein Schlüssel zur Integration und sollen daher gefördert werden. Die Möglichkeiten, Deutschkurse in Anspruch zu nehmen, sind regional sehr unterschiedlich. Gefördert werden sollten Deutschkurse bis zum Niveau B2. Zudem gibt es weitere Möglichkeiten des Spracherwerbs, die weiterentwickelt und ins Angebot aufgenommen werden sollten (Sprachcafés, Lernapps, Filme/Serien).
  • Vorrang für Asylwerber gegenüber angeworbenen ausländischen Arbeitskräften bei Beschäftigungsbewilligungen: Aktuell werden aus Drittstaaten Arbeitskräfte angeworben, weil die Beschäftigungsbewilligungen für Asylwerber äußerst restriktiv gehandhabt werden. Hier braucht es einen Vorrang von bereits in Österreich aufhältigen Drittstaatsangehörigen, wenn die Qualifikationsniveaus den Anforderungen der Wirtschaft entsprechen.
  • Gezielte Ausbildungsprogramme in Mangelberufen: Österreich hat einen Bedarf an ausländischen Arbeitskräften und einen Fachkräftemangel. Die gezielte Ausbildung in Mangelberufen erzeugt eine Win-Win-Situation.
  • Lehre für Asylwerber: Wiedereinführung und Förderung der Lehre und Ausbildung in Mangelberufen für Asylwerber.
  • Effektive Rückführungen: Sicherstellung, dass Rückführung nach rechtskräftigen Entscheidungen effektiv durchgeführt werden, unter Berücksichtigung von Rückführungsabkommen und unter Beachtung der EMRK.

4. Reguläre Migration

  • Niederschwellige Arbeitsvisa (Aufenthaltsbewilligung): Einführung temporärer Arbeitsvisa für Arbeitsmigranten, die es diesen ermöglichen, ab dem ersten Tag legal zu arbeiten (kontrollierte Migration). Ausschluss des Familiennachzugs bei temporären Arbeitsvisa. Zudem braucht es eine Prüfung der Integrationswahrscheinlichkeit anhand der Anknüpfungspunkte (zb. Verwandte) in Österreich. Über die reguläre Migration ist eine Zuwanderung in die Sozialsysteme nicht möglich, da erst nach 5 Jahren Arbeitsaufenthalt ein Anspruch auf Sozialleistungen besteht.
  • Verbesserung der Rot-Weiß-Rot-Karten: Aktuell sind die Rot-Weiß-Rot-Karten so ausgestaltet, dass die Prüfung relativ viel Zeit in Anspruch nimmt und damit der Zeitpunkt der Arbeitsaufnahme ungewiss ist – es kann sogar 6 Monate dauern, bis Gewissheit besteht. Mehrere RWR-Karten sind mit einer Arbeitsmarktprüfung in einem aufwendigen und langwierigen Verfahren verknüpft. Das macht Österreich unattraktiv für Fachkräfte, Hochqualifizierte und große Unternehmen. Hier brauchte es eine deutliche Entbürokratisierung und Verfahrens-Beschleunigung. Die maximale Dauer der Arbeitsmarktprüfung muss auf 2 Wochen reduziert werden.
  • Lehrvisum analog zum Schüler- bzw. Studentenvisum: Österreich benötigt Fachkräfte überwiegend im Bereich der Lehrberufe. Daher sollte ein Lehrlingsvisum analog zum Studentenvisum angeboten werden.

5. Integration

Integration ist keine Einbahnstraße. Sie kann nur gelingen, wenn eine Bereitschaft auf beiden Seiten besteht und sich die unterschiedlichen Gruppen aufeinander zubewegen. Der Schlüssel der Integration ist unter anderem, dass Menschen eine Aufgabe haben. Daraus resultieren auch folgende Forderungen:

  • Spracherwerb & Arbeit als Schlüssel zur Integration: Spracherwerb, Ausbildung und Arbeit werden von uns als zentrale Schlüssel der Integration gesehen.
  • Klare Regeln statt falschverstandener Toleranz:
    Werte und Lebensweisen werden dadurch vermittelt, dass man sie lebt und nicht dadurch, dass man sie predigt. Sie sollen nicht gegeneinander ausgespielt, nicht einfach übergestülpt oder verordnet werden, sondern dem Prinzip der Chancengerechtigkeit folgend, Vielfalt, Verständnis und Zusammenhalt für ein gedeihliches Zusammenleben befördern. Sonderregeln für Migranten wie eine Ausnahme vom Schwimmunterricht udg. sind nicht zielführend.
  • Gezielte Zusammenarbeit mit Communitys, Soziale Arbeit und Fallkonferenzen: Zusammenarbeit mit Migrantengemeinschaften, um Integrationsprozesse und gesellschaftliche Teilhabe zu unterstützen. Soziale Arbeit mit einem Fokus auf Sport-, Kunst- und andere Projekte, die Interaktionen und Beziehungen über die Peer-Group hinaus erzeugen, Alltag strukturieren, persönlichen Ausdruck, Wahrnehmung von Selbstwirksamkeit und den Selbstwert fördern können. Fallkonferenzen zur Lösung von Problemen.
  • Förderung von Buddyprogrammen und lokalen Initiativen: Förderung von Patenschaften, Buddy- und Mentoringprogrammen sowie anderen von der Zivilgesellschaft getragenen Projekten, die Kontakte zwischen Gruppierungen fördern, die sonst weitgehend unter sich bleiben. Dezentraler Fokus und Nutzung freiwilligen Engagements.
  • Staatsbürgerschaft:
    • Erleichterter Zugang zur Staatsbürgerschaft für Kinder, die in Österreich geboren wurden und aufgewachsen sind.
    • Deutliche Reduktion der Gebühren für das Erwerben der Staatsbürgerschaft.
    • Entschärfung der Ausschlussgründe bei wiederholten und kumulierten kleineren Vergehen (Bagatelldelikte, Verkehrsstrafen) unter Berücksichtigung eines sonst vorbildlichen Verhaltens
  • Schulische Integration:
    • Die Verteilung und Durchmischung ist ein wesentlicher Faktor.
    • Das korrekte Erlernen der Muttersprache fördert auch den Erwerb der deutschen Sprache und muss daher sichergestellt werden.
    • Förderung der Sozialen Arbeit und psychosozialen Betreuung in Schulen
    • Keine gesonderten Deutschförderklassen – diese fördern nur die Exklusion. Stattdessen zusätzliche Deutschfördermöglichkeiten, Unterstützung von Freizeiteinrichtungen, in denen Deutsch gesprochen wird, ehrenamtliche Arbeit zur sprachlichen Begleitung.
    • Unterstützung und Aufstockung des (Assistenz-)Lehrpersonals
    • Interkulturelle Schulungen für Lehrpersonal
    • Gewaltprävention und Konfliktlösungsprogramme: Diese Programme fördern das friedliche Zusammenleben in der Schule und stärken den sozialen Zusammenhalt.